AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der JK Computer GmbH
Stand: Oktober 2026
JK Computer GmbH · Trinkbornstraße 24 · 56281 Dörth · Tel. +49 6747 9350 0
§ 1 Geltungsbereich, Rangfolge
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der JK Computer GmbH (nachfolgend „JK“) und ihren Kunden über Lieferungen, Dienstleistungen, Werkleistungen sowie Wartungs-, Managed-, Cloud- und Hostingleistungen.
(2) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen stehen Unternehmern gleich. Regelungen, die nur für Verbraucher oder nur für Unternehmer gelten, sind als solche gekennzeichnet.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn JK ihrer Geltung ausdrücklich zustimmt. Das gilt auch, wenn JK in Kenntnis solcher Bedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringt.
(4) Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge:
- individuelle Vereinbarungen (§ 305b BGB),
- Angebot bzw. Auftragsbestätigung und Leistungsbeschreibung einschließlich Service Level Agreement,
- Besondere Bedingungen für einzelne Leistungsbereiche (z. B. Cloud- und Hostingleistungen),
- Vertrag zur Auftragsverarbeitung,
- diese AGB.
(5) Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung auch für künftige Verträge gleicher Art, ohne dass JK erneut auf sie hinweisen muss.
§ 2 Angebote und Vertragsschluss
(1) Angebote, Preislisten und Produktdarstellungen von JK sind freibleibend und stellen eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
(2) Die Bestellung bzw. der Auftrag des Kunden (auch durch Gegenzeichnung eines Angebots) ist ein verbindliches Angebot. JK kann es innerhalb von 14 Tagen annehmen, und zwar durch eine Auftragsbestätigung in Textform, durch Lieferung oder durch Beginn der Leistungserbringung.
(3) Gegenüber Unternehmern sind Preise für Hardware und Lizenzen in Angeboten tagesaktuell und gelten nur am Tag der Angebotserstellung. Bei späterer Bestellung bleiben Preisänderungen der Hersteller oder Distributoren sowie die Verfügbarkeit vorbehalten. JK teilt dem Kunden geänderte Preise vor Annahme der Bestellung mit.
(4) Angaben zu Produkten, insbesondere technische Daten, Abbildungen und Beschreibungen, sind nur annähernd maßgeblich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart sind. Herstellerseitige Änderungen an Modell, Ausführung oder Design bleiben vorbehalten, soweit das Produkt gleichwertig ist und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro. Für Verbraucher enthalten die Preise die gesetzliche Umsatzsteuer. Für Unternehmer gelten die Preise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Rechnungen sind sofort nach Zugang ohne Abzug fällig, sofern im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in der Rechnung kein abweichendes Zahlungsziel genannt ist.
(3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Gegenüber Unternehmern bleibt die Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB unberührt. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
(4) Wiederkehrende Leistungen (z. B. Wartungs-, Managed-, Cloud-, Hosting- und Lizenzleistungen) werden im Voraus für den vereinbarten Abrechnungszeitraum berechnet. Nutzungsabhängige Leistungen werden nachträglich berechnet.
(5) JK kann für erbrachte Teilleistungen Abschlagsrechnungen stellen (§ 632a BGB). Bei Aufträgen mit einem Hardware- und Lizenzanteil von über 2.000 € netto kann JK von Unternehmern eine Anzahlung in Höhe dieses im Angebot ausgewiesenen Hardware- und Lizenzanteils verlangen.
(6) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ausgenommen sind Gegenansprüche wegen Mängeln oder teilweiser Nichterfüllung aus demselben Vertragsverhältnis. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(7) Ist der Kunde mit einem Betrag von mindestens einer Monatsvergütung länger als 30 Tage in Verzug, kann JK wiederkehrende Leistungen ganz oder teilweise sperren. Voraussetzung ist eine Ankündigung in Textform mit einer Frist von mindestens 14 Tagen. Der Kunde bleibt während der Sperre zur Zahlung verpflichtet. Von einer Sperre ausgenommen ist der Zugriff auf seine Daten zum Zweck der Sicherung.
§ 4 Lieferung, Leistungszeit, höhere Gewalt
(1) Liefer- und Leistungstermine sind nur verbindlich, wenn JK sie ausdrücklich in Textform als verbindlich bestätigt hat.
(2) Hat JK ein entsprechendes Deckungsgeschäft mit einem Lieferanten abgeschlossen, steht die Lieferpflicht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Das gilt nur, wenn JK die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat. JK informiert den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit und erstattet bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich.
(3) Bei höherer Gewalt verlängern sich Liefer- und Leistungsfristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Höhere Gewalt sind Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs von JK liegen und nicht zu vertreten sind, z. B.:
- Naturereignisse,
- Pandemien,
- Krieg,
- Streik,
- behördliche Anordnungen,
- großflächige Ausfälle von Strom- oder Telekommunikationsnetzen,
- Cyberangriffe auf Lieferanten.
Dauert die Behinderung länger als drei Monate, können beide Parteien vom betroffenen Vertragsteil zurücktreten.
(4) Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind. Dadurch entstehende Mehrkosten trägt JK.
(5) Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit der Übergabe der Ware auf den Kunden über. Bei Unternehmern geht die Gefahr bei Versendung mit der Übergabe an das Transportunternehmen über, im Übrigen mit der Übergabe. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde in Annahmeverzug ist.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
(1) Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von JK.
(2) Gegenüber Unternehmern behält sich JK das Eigentum bis zur Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Der Unternehmer darf die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterveräußern. Er tritt JK bereits jetzt alle daraus entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags (einschließlich Umsatzsteuer) ab. JK nimmt die Abtretung an.
(3) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter in die Vorbehaltsware informiert der Kunde JK unverzüglich in Textform.
§ 6 Dienstleistungen, Aufwandsschätzung und Abrechnung
(1) JK erbringt Dienstleistungen nach bestem Wissen und dem jeweiligen Stand der Technik. Soweit nicht ausdrücklich ein bestimmter Erfolg vereinbart ist, schuldet JK die Tätigkeit, nicht einen Erfolg (Dienstvertrag).
(2) Im Angebot ausgewiesene Dienstleistungsaufwände (Stunden, Personentage) beruhen auf einer Schätzung nach dem Kenntnisstand bei Angebotserstellung. Sie sind kein Festpreis, sofern nicht ausdrücklich ein Festpreis vereinbart ist. Abgerechnet wird der tatsächlich angefallene Aufwand zu den vereinbarten Sätzen.
(3) Zeichnet sich ab, dass die Summe aller im Angebot geschätzten Dienstleistungsaufwände wesentlich überschritten wird, informiert JK den Kunden unverzüglich nach Erkennen in Textform. Wesentlich ist eine Überschreitung von mehr als 25 % gegenüber Unternehmern und mehr als 20 % gegenüber Verbrauchern, soweit im Angebot keine andere Toleranz vereinbart ist. Nicht als Überschreitung gilt Mehraufwand, der auf einer der folgenden Ursachen beruht:
- Änderungs- oder Zusatzwünsche des Kunden,
- fehlende oder verspätete Mitwirkung des Kunden (§ 8),
- Umstände, die bei Angebotserstellung nicht erkennbar waren, z. B. Defekte, Schadsoftware, fehlende Dokumentation oder abweichende Systemzustände.
Dieser Mehraufwand wird nach Aufwand berechnet. JK weist den Kunden auf ihn hin, sobald er erkennbar wird. JK setzt die Arbeiten nach der Information fort, sofern der Kunde nicht widerspricht. Bei Störungen oder Gefahr für den Betrieb des Kunden kann JK die zur Abwehr erforderlichen Arbeiten in jedem Fall fortsetzen. Die gesetzlichen Rechte des Kunden nach § 649 BGB bleiben unberührt.
(4) Soweit nicht anders vereinbart, gelten die Stundensätze der bei Beauftragung gültigen Preisliste von JK. JK stellt sie dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung. Die Abrechnung erfolgt:
- gegenüber Unternehmern in angefangenen Zeiteinheiten von 15 Minuten,
- gegenüber Verbrauchern minutengenau.
(5) Anfahrten zum Kunden werden gemäß Preisliste als Pauschale je Einsatz gesondert berechnet. Remote-Leistungen werden ohne Anfahrt berechnet.
(6) Leistungen, die auf Wunsch des Kunden außerhalb der regulären Geschäftszeiten (Montag bis Donnerstag 7:00–17:30 Uhr, Freitag 7:00–13:00 Uhr) oder an Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen in Rheinland-Pfalz erbracht werden, werden mit den Zuschlägen der Preisliste berechnet.
(7) JK dokumentiert erbrachte Leistungen in Tätigkeitsnachweisen. Unternehmer müssen Einwendungen gegen abgerechnete Zeiten innerhalb von vier Wochen nach Rechnungszugang in Textform erheben. Danach gelten die Zeiten als genehmigt. Das gilt nur, wenn JK in der Rechnung auf diese Folge hingewiesen hat.
(8) JK darf Subunternehmer einsetzen. JK bleibt gegenüber dem Kunden für deren Leistungen verantwortlich.
§ 7 Abnahme von Werkleistungen
(1) Soweit Werkleistungen geschuldet sind (z. B. Installation, Migration oder Einrichtung mit vereinbartem Ergebnis), ist der Kunde nach Fertigstellung zur Abnahme verpflichtet. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
(2) Die Leistung gilt als abgenommen, wenn JK dem Kunden nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Kunde die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, wenn JK den Kunden zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme in Textform auf diese Folge hingewiesen hat.
(3) Gegenüber Unternehmern gilt die Leistung zudem als abgenommen, wenn der Kunde sie 14 Tage produktiv nutzt, ohne wesentliche Mängel in Textform zu rügen.
§ 8 Mitwirkungspflichten des Kunden und Datensicherung
(1) Der Kunde stellt JK rechtzeitig und unentgeltlich alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge, Zugangsdaten, Lizenzen und fachkundigen Ansprechpartner zur Verfügung. Er gewährt JK zu den vereinbarten Zeiten Zugang zu den betroffenen Räumen und Systemen, auch per Fernwartung.
(2) Der Kunde ist für eine regelmäßige, dem Stand der Technik entsprechende Sicherung seiner Daten verantwortlich, sofern die Datensicherung nicht ausdrücklich als Leistung von JK beauftragt ist. Vor Beginn von Arbeiten an Systemen, auf denen Daten gespeichert sind, stellt der Kunde eine aktuelle, vollständige und wiederherstellbare Sicherung sicher. Ist auch die Datensicherung von JK beauftragt, richten sich die Pflichten von JK nach der Leistungsbeschreibung.
(3) Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm verarbeiteten oder bei JK gespeicherten Inhalte und für die Einhaltung der Lizenzbestimmungen der von ihm eingesetzten Software verantwortlich. Sicherheitsrelevante Vorfälle, die ihm bekannt werden, meldet er JK unverzüglich.
(4) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, verschieben sich vereinbarte Termine angemessen. Dadurch entstehenden Mehraufwand kann JK nach Aufwand berechnen. Die Rechte von JK nach §§ 642, 643 BGB bleiben unberührt.
(5) Sagt der Kunde einen vereinbarten Vor-Ort-Termin weniger als 24 Stunden vorher ab, oder kann der Termin aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht stattfinden, kann JK den dadurch entstandenen Aufwand einschließlich Anfahrt berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.
§ 9 Laufzeitverträge (Wartung, Managed Services, Cloud, Hosting)
(1) Umfang, Verfügbarkeit und Reaktionszeiten wiederkehrender Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung bzw. dem Service Level Agreement. Wartungsarbeiten, die zu Einschränkungen führen, kündigt JK möglichst rechtzeitig an und führt sie möglichst außerhalb der Geschäftszeiten durch.
(2) JK legt die Laufzeit für jede Leistung fest und weist sie im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung aus. Die Mindestlaufzeit beginnt mit Vertragsschluss. Gegenüber Unternehmern gelten folgende Laufzeitmodelle:
- Monatlich: Unbefristeter Vertrag. Kündigung mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende. Eine Kündigung, die bis zum letzten Tag eines Monats zugeht, wird zum Ende des darauffolgenden Monats wirksam.
- 6 Monate: Mindestlaufzeit 6 Monate. Kündigungsfrist 3 Monate zum Ende der Laufzeit.
- 12 Monate: Mindestlaufzeit 12 Monate. Kündigungsfrist 3 Monate zum Ende der Laufzeit.
- 24 Monate: Mindestlaufzeit 24 Monate. Kündigungsfrist 1 Monat zum Ende der Laufzeit.
- 36 Monate: Mindestlaufzeit 36 Monate. Kündigungsfrist 1 Monat zum Ende der Laufzeit.
- 48 Monate: Mindestlaufzeit 48 Monate. Kündigungsfrist 1 Monat zum Ende der Laufzeit.
- 60 Monate: Mindestlaufzeit 60 Monate. Kündigungsfrist 1 Monat zum Ende der Laufzeit.
(3) Wird ein Vertrag mit Mindestlaufzeit gegenüber einem Unternehmer nicht fristgerecht gekündigt, verlängert er sich jeweils um 12 Monate, bei Verträgen mit einer Mindestlaufzeit von 6 Monaten um jeweils 6 Monate. Für die Kündigung zum Ende eines Verlängerungszeitraums gilt die Kündigungsfrist des ursprünglichen Laufzeitmodells.
(4) Für Verbraucher gilt abweichend von Abs. 2 und 3:
- Die Mindestlaufzeit beträgt höchstens 24 Monate.
- Die Kündigungsfrist zum Ende der Mindestlaufzeit beträgt einen Monat.
- Nach Ablauf der Mindestlaufzeit läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit weiter und ist jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündbar.
(5) Microsoft-Clouddienste: Für Microsoft-Clouddienste (z. B. Microsoft 365, Azure, Dynamics 365), die JK als Microsoft-Partner bereitstellt, gilt zusätzlich:
a) Der Kunde muss vor der Bereitstellung das Microsoft Customer Agreement in der jeweils gültigen Fassung akzeptieren.
b) Laufzeit, Abrechnungszeitraum und Kündbarkeit jedes Abonnements richten sich nach der Laufzeit, die Microsoft für das Abonnement vorgibt (z. B. monatlich, jährlich, 3 Jahre). Das gilt unabhängig vom Laufzeitmodell anderer Leistungen nach Abs. 2. JK weist die Laufzeit des jeweiligen Abonnements im Angebot aus.
c) Der Kunde kann die Anzahl der Lizenzen jederzeit erhöhen. Eine Reduzierung oder Kündigung ist nur zum Ende der jeweiligen Laufzeit des Abonnements möglich. Eine Stornierung nach Bestellung oder Verlängerung ist nur innerhalb des von Microsoft vorgesehenen Stornierungszeitraums möglich (derzeit in der Regel 7 Tage). Microsoft kann dabei anteilige Kosten berechnen.
d) Abonnements verlängern sich nach den Vorgaben von Microsoft automatisch um ihre jeweilige Laufzeit. Will der Kunde ein Abonnement reduzieren oder kündigen, muss dies JK spätestens 30 Tage vor Ende der Abonnementlaufzeit in Textform zugehen.
e) Endet der Vertrag mit JK vor Ablauf eines laufenden Microsoft-Abonnements, bleibt die Vergütung für dieses Abonnement bis zum Ende seiner Laufzeit geschuldet. Auf Wunsch des Kunden überträgt JK das Abonnement an einen anderen Microsoft-Partner, soweit Microsoft dies zulässt. In diesem Fall entfällt die Vergütungspflicht gegenüber JK ab dem Zeitpunkt der Übertragung.
f) Gegenüber Verbrauchern stellt JK Microsoft-Clouddienste ausschließlich mit monatlicher Laufzeit bereit.
(6) Für Lizenzen und Abonnements anderer Hersteller mit fester Herstellerlaufzeit gilt Abs. 5 lit. b bis e entsprechend. Voraussetzung ist, dass die Herstellerlaufzeit im Angebot ausgewiesen ist.
(7) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail).
(8) Preisänderungen von Microsoft und anderen Herstellern bzw. Distributoren gibt JK in gleicher Höhe an den Kunden weiter, und zwar sowohl Erhöhungen als auch Senkungen. Bei Abonnements mit fester Laufzeit wirken Preisänderungen erst ab der nächsten Verlängerung, soweit der Hersteller den Preis für die Laufzeit festschreibt. JK kündigt Erhöhungen mit einer Frist von mindestens 4 Wochen in Textform an. Bei einer Erhöhung kann der Kunde den betroffenen Vertragsteil zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen. Bindungen nach Abs. 5 und 6 bleiben davon unberührt.
(9) Gegenüber Unternehmern kann JK die Vergütung für eigene wiederkehrende Leistungen frühestens 12 Monate nach Vertragsbeginn und danach höchstens einmal jährlich anpassen. Die Anpassung ist auf die Entwicklung der Kosten von JK (insbesondere Personal-, Energie- und Rechenzentrumskosten) beschränkt und beträgt höchstens 10 % pro Jahr. Sie ist mit einer Frist von sechs Wochen in Textform anzukündigen. Der Kunde kann den betroffenen Vertragsteil zum Wirksamwerden der Anpassung kündigen.
(10) Bei Vertragsende stellt JK dem Kunden seine bei JK gespeicherten Daten auf Verlangen in einem gängigen, maschinenlesbaren Format bereit. Die Daten bleiben bis 30 Tage nach Vertragsende abrufbar, danach werden sie gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. JK unterstützt den Kunden beim Wechsel zu einem anderen Anbieter nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act). Darüber hinausgehende Unterstützung wird nach Aufwand berechnet, soweit gesetzlich zulässig.
(11) Soweit Leistungen mietrechtlichen Charakter haben (z. B. Hosting oder Mietgeräte), ist gegenüber Unternehmern die verschuldensunabhängige Haftung für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB) ausgeschlossen.
(12) Virtuelle Server: Für virtuelle Server, die JK in der eigenen Infrastruktur betreibt (z. B. HunsrückCloud), gilt zusätzlich:
a) Zum Schutz der gemeinsam genutzten Infrastruktur und der Systeme aller Kunden ist das Sicherheitspaket von JK verpflichtender Bestandteil jedes virtuellen Servers. Es umfasst z. B. Firewall, Patch-Management, Schutz vor Schadsoftware und Überwachung. Umfang und Vergütung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung bzw. dem Angebot. Ein virtueller Server ohne Sicherheitspaket kann nicht beauftragt werden.
b) Das Sicherheitspaket hat dieselbe Laufzeit wie der zugehörige virtuelle Server und kann nicht gesondert gekündigt werden.
c) Der Kunde darf die Sicherheitsmaßnahmen weder deaktivieren noch umgehen oder beeinträchtigen. Änderungen an sicherheitsrelevanten Einstellungen erfolgen nur in Abstimmung mit JK.
d) JK passt die Sicherheitsmaßnahmen laufend an den Stand der Technik an. Das Schutzniveau wird dabei nicht verringert. Die Vergütung ändert sich dadurch nur nach Abs. 9.
e) Bei einer akuten Gefährdung darf JK den betroffenen Server sofort vorübergehend vom Netz trennen oder isolieren. Akute Gefährdungen sind z. B. eine Kompromittierung, ein laufender Angriff, eine kritische Sicherheitslücke oder vom Server ausgehender Schadverkehr. JK darf in solchen Fällen auch dringende Sicherheitsupdates außerhalb der angekündigten Wartungsfenster einspielen. JK informiert den Kunden unverzüglich und gibt den Server wieder frei, sobald die Gefährdung beseitigt ist.
f) Für Betriebssystem-Konfigurationen, Anwendungen und Daten innerhalb des Servers bleibt der Kunde verantwortlich, soweit diese nicht ausdrücklich von JK betreut werden.
g) Die Sicherheitsmaßnahmen verringern Risiken, können aber keine absolute Sicherheit gewährleisten. Die Haftung von JK nach § 11 bleibt unberührt. Für Schäden, die darauf beruhen, dass der Kunde gegen lit. c verstößt, haftet JK nicht.
§ 10 Gewährleistung
(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte mit den folgenden Maßgaben.
(2) Gegenüber Unternehmern leistet JK nach eigener Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
(3) Für die Fristen gilt:
- Verbraucher, neue Ware: 2 Jahre ab Lieferung.
- Verbraucher, gebrauchte oder generalüberholte Ware: 1 Jahr ab Lieferung, sofern der Kunde vor Abgabe seiner Bestellung eigens hierauf hingewiesen wurde und dies ausdrücklich und gesondert vereinbart ist.
- Unternehmer: 1 Jahr ab Lieferung bzw. Abnahme.
- Unternehmer, gebrauchte Ware: Die Gewährleistung ist ausgeschlossen.
(4) Die Verkürzungen und der Ausschluss nach Abs. 3 gelten nicht:
- für Schadensersatzansprüche nach § 11 Abs. 1,
- bei arglistigem Verschweigen eines Mangels,
- bei Übernahme einer Garantie,
- für Rückgriffsansprüche nach §§ 445a, 478 BGB,
- in den Fällen der §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB.
(5) Unternehmer müssen offensichtliche Mängel innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung und verdeckte Mängel innerhalb von 7 Tagen nach ihrer Entdeckung in Textform anzeigen. § 377 HGB bleibt unberührt.
(6) Herstellergarantien bestehen unabhängig von den Mängelrechten im Verhältnis zwischen Kunde und Hersteller.
(7) Mängelrechte bestehen nicht für Fehler, die auf einer der folgenden Ursachen beruhen, soweit JK diese nicht zu vertreten hat:
- unsachgemäße Bedienung,
- Eingriffe oder Änderungen durch den Kunden oder Dritte,
- ungeeignete Betriebsumgebung,
- Schadsoftware.
(8) Stellt sich heraus, dass kein Mangel vorliegt, kann JK den entstandenen Aufwand berechnen, wenn der Kunde dies bei zumutbarer Prüfung hätte erkennen können.
§ 11 Haftung
(1) JK haftet unbeschränkt:
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
- nach dem Produkthaftungsgesetz,
- im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentlich ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht).
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Für den Verlust oder die Beschädigung von Daten haftet JK nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden (§ 8 Abs. 2) zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre. Das gilt nicht, wenn die Datensicherung als Leistung von JK beauftragt war.
(5) Gegenüber Unternehmern verjähren Schadensersatzansprüche, die nicht unter Abs. 1 fallen, in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Organe, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer von JK.
§ 12 Rechte an Angeboten, Planungen und Arbeitsergebnissen
(1) Angebote, Projektierungen, Planungen, Konzepte und Kalkulationen von JK sind geistiges Eigentum von JK. Der Kunde darf sie ausschließlich zur Prüfung des Angebots verwenden. Für Folgendes ist die vorherige Zustimmung von JK in Textform erforderlich:
- Vervielfältigung,
- Weitergabe an Dritte, insbesondere an andere Anbieter zur Einholung von Vergleichsangeboten,
- Umsetzung ohne Beauftragung von JK.
(2) Wird kein Auftrag erteilt, hat der Kunde überlassene Unterlagen auf Verlangen zurückzugeben oder zu löschen. Verwendet der Kunde Planungsleistungen unberechtigt, kann JK eine angemessene Vergütung nach den Stundensätzen der Preisliste verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
(3) Mit vollständiger Bezahlung erhält der Kunde an individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen (z. B. Dokumentationen, Konfigurationen, Skripte) ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für eigene Zwecke. Allgemeines Know-how, Vorlagen, Werkzeuge und Standardkomponenten von JK bleiben davon unberührt und weiterhin uneingeschränkt nutzbar.
§ 13 Software, Lizenzen und Cloud-Dienste Dritter
(1) Für Software, Lizenzen und Cloud-Dienste von Drittanbietern gelten zusätzlich die Lizenz- und Nutzungsbedingungen des jeweiligen Herstellers, bei Microsoft das Microsoft Customer Agreement. Der Kunde verpflichtet sich, diese zu akzeptieren und einzuhalten. Für Laufzeiten und Kündigung gilt § 9 Abs. 5 und 6.
(2) Für Verfügbarkeit und Funktionsumfang von Diensten Dritter, die JK lediglich vermittelt oder weiterverkauft, übernimmt JK keine über die Zusagen des Herstellers hinausgehende Gewähr. Die Haftung von JK nach § 11 bleibt unberührt.
(3) Verstößt ein Unternehmer schuldhaft gegen Lizenzbestimmungen, stellt er JK von daraus resultierenden Ansprüchen Dritter frei.
§ 14 Domains
(1) Bei Domainregistrierungen wird JK lediglich als Vermittler zwischen dem Kunden und der jeweiligen Vergabestelle (z. B. DENIC eG) tätig. Ergänzend gelten deren Registrierungsbedingungen. Domaininhaber wird der Kunde, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(2) JK übernimmt keine Gewähr dafür, dass beantragte Domains zugeteilt werden oder frei von Rechten Dritter sind. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm gewählten Domainnamen keine Rechte Dritter verletzen.
(3) Bei Vertragsende stellt JK auf Verlangen die für einen Providerwechsel erforderlichen Daten (z. B. AuthInfo) bereit.
§ 15 Datenschutz, Vertraulichkeit, Referenzen
(1) Personenbezogene Daten werden gemäß den geltenden Datenschutzvorschriften, insbesondere der DSGVO, verarbeitet. Einzelheiten enthält die Datenschutzerklärung unter www.jk-systemhaus.de.
(2) Soweit JK im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
(3) Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen, insbesondere Zugangsdaten, Sicherheitskonzepte und Betriebsgeheimnisse, auch über das Vertragsende hinaus vertraulich.
(4) JK darf Unternehmer unter Nennung von Firma und Logo als Referenzkunden benennen. Der Kunde kann dem jederzeit in Textform widersprechen.
§ 16 Hinweise für Verbraucher
(1) Bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossen werden, steht Verbrauchern ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Über dieses wird gesondert belehrt.
(2) JK ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 17 Schlussbestimmungen
(1) Erklärungen des Kunden bedürfen, soweit in diesen AGB eine Form vorgesehen ist, der Textform (z. B. E-Mail).
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(3) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Koblenz. JK ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
(4) Sind einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 BGB).